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Die schwindende Anonymität

30.01.2020  |  John Paul Koning
Im letzten Monat gab es mehrere Berichte in den sozialen Medien, dass die Deutschen in Köln, Stuttgart und München Schlange standen, um Gold zu kaufen.

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"Die Deutschen stehen Schlange bei Degussa, um Gold in Köln zu kaufen. Ab dem 1. Januar 2020 wird die Anonymitätsschranke für den Kauf von Gold von 10.000 Euro auf 2.000 Euro gesenkt. Vor nur zwei Jahren lag diese Schranke bei 15.000 Euro."


Laut dem Journalisten Michael Höfling von "Die Welt" war dies nicht nur der Weihnachtsansturm. Die Käufer könnten verzweifelt gewesen sein, der drohenden Deadline für Goldkäufe zuvorzukommen. Ab dem 1. Januar 2020 setzt ein neues Gesetz voraus, dass jeder Deutsche, der Gold im Wert von mehr als 2.000 Euro erwirbt, eine Kundenkaufprüfung durchläuft. Dieser Vorgang umfasst die Angabe von Daten wie dem eigenen Namen, dem Geburtsdatum und die Adresse. Vor Verabschiedung dieses Gesetzes konnten Kunden Barkäufe von Gold im Wert von bis zu 10.000 Euro durchführen und die Angabe ihrer persönlichen Daten vermeiden.

Einschränkungen auf anonyme Käufe sind weder deutsches Phänomen, noch wirklich neu oder gelten alleinig für Gold. Beispielsweise müssen alle amerikanischen Auto- oder Bootsverkäufer, Reiseagenturen, Pfandhäuser und Edelmetall- und Edelsteinhändler seit der Verabschiedung des U.S. Bank Secrecy Act im Jahr 1970 Berichte zur Währungstransaktion ausfüllen, wenn Bargeldkäufe über 10.000 Dollar durchgeführt wurden. Diese Berichte beinhalten die Informationen jedes Käufers, einschließlich Name, Adresse und Sozialversicherungsnummer. In Kanada wurde es im Jahr 2000 Pflicht, größere Bargeldtransaktionen über 10.000 Dollar zu melden.

Diese Bemühungen sind alle Teil des jahrzehntealten, internationalen Trends, die Fähigkeit einzuschränken, Transaktionen anonym über mehrere Industrien hinweg durchzuführen. Politische Entscheidungsträger haben gute Absichten. Der Punkt dieser Regeln ist es, Geldwäsche zu reduzieren und gegen die Finanzierung von Terrorismus (CFT) anzugehen. Doch in der Praxis ist es nicht vollständig klar, ob die politischen Maßnahmen gegen Geldwäsche und CFT überhaupt funktionieren.


Ein stetiger Strom an Anti-Geldwäsche-Richtlinien der EU

Im Falle von Deutschland sind die Regulierungen bezüglich Barkäufe von Gold auf eine lange Reihe an Anti-Geldwäsche-Richtlinien der EU zurückzuführen. Die dritte EU-Geldwäsche-Richtlinie (AML3), die 2005 verabschiedet wurde und von allen EU-Mitgliedsstaaten eingeführt wurde, legt strikte Regeln bezüglich der Menge Bargeld fest, die "Händler hochwertiger Güter" akzeptieren können ohne nach Identifikation zu fragen.

Die AML3 legte fest, dass sogenannte Händler hochwertiger Güter bei einer Bargeldzahlung von über 15.000 Euro wichtige Informationen über den Käufer sammeln mussten. Unternehmen, die unter dieser Definition eingeschlossen sind, umfassten nicht nur Edelmetallhändler, sondern auch Juweliere, Auktionshäuser, Auto- und Bootsverkäufer sowie Kunsthändler. Als AML4, die dritte EU-Geldwäsche Richtlinie, 2017 eingeführt wurde, wurde diese Einschränkung von 15.000 Euro auf 10.000 Euro reduziert.

Die fünfte EU-Geldwäsche-Richtlinie (AML5) wurde Anfang dieses Jahres verabschiedet. AML5 veränderte die Grenze von 10.000 Euro nicht. Doch während die EU-Mitgliedsstaaten ihre eigenen nationalen Anti-Geldwäsche-Richtlinien denen der EU anpassten, war es ihnen möglich, striktere Anforderungen einzuführen, als die, die von der EU vorgeschrieben wurden.


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