Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Neuer Bericht von Johnson Matthey zu den Entwicklungen am PGM-Markt

20.05.2020  |  Redaktion
Johnson Matthey veröffentlichte in dieser Woche einen neuen Bericht zum Markt der Platingruppenmetalle. Besprochen werden darin die Entwicklungen von Angebot und Nachfrage bei den einzelnen Metallen im Jahr 2019 sowie die entsprechenden Prognosen für das laufende Jahr.

Die Marktforscher des Unternehmens kommen zu dem Ergebnis, dass sowohl die Nachfrage als auch das Angebot im Jahr 2020 durch die Coronakrise stark beeinträchtigt werden und somit niedriger ausfallen werden.

Man könne aktuell keine genaue Prognose zu den Produktionsausfällen geben, allerdings rechne man in Südafrika in diesem Jahr mit einem Rückgang der PGM-Produktion um mindestens 20%. Doch auch die Nachfrage nach Katalysatoren für Kraftfahrzeuge bzw. die gesamte industrielle Nachfrage sollten der aktuellen Einschätzung zufolge sinken. Gleiches gilt für die Schmucknachfrage im Gesamtjahr.

Den Bericht können Sie hier in englischer Sprache herunterladen.


© Redaktion GoldSeiten.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!



Rundblick


Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"