Suche
 
Folgen Sie uns auf:

US-Staatsanleihen: Die größten Gläubiger im Juni 2020

18.08.2020  |  Redaktion
Das US-amerikanische Finanzministerium veröffentlichte gestern die aktuellen Daten zu den Beständen von US-Staatsanleihen im Besitz ausländischer Gläubiger per Ende Juni 2020. Diesen Zahlen zufolge hat der größte Auslandsgläubiger seine Bestände leicht erhöht, auf dem zweiten Platz gab es indes eine deutliche Reduzierung.

Japans Bestände beliefen sich auf Staatsanleihen im Wert von 1.261,3 Milliarden Dollar; dies stellt im Vergleich zum Mai 2020 eine Zunahme um 0,9 Milliarden Dollar dar.

China senkte seine Bestände indes auf 1.074,4 Milliarden Dollar. Verglichen mit 1.083,7 Milliarden Dollar im Mai 2020 bedeutet das ein Minus von 9,3 Mrd. Dollar.

Das Vereinigte Königreich senke seine Staatsanleihereserven ebenfalls, allerdings nur minimal. Diese beliefen sich im Juni auf 445,6 Milliarden Dollar, im Mai waren es 445,8 Milliarden Dollar. Somit ergibt sich ein Rückgang um 0,2 Mrd. Dollar.

Open in new window

© Redaktion GoldSeiten.de
Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Artikel nach Beliebtheit
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"