Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Rekord bei den Goldeinfuhren der Türkei im Januar

10.02.2023  |  Redaktion
Die türkische Börse Borsa Istanbul veröffentlichte gestern die Zahlen zum Edelmetallhandel des Landes für den diesjährigen Januar. Wie aus den Daten hervorgeht, sind die Goldimporte im Vergleich zum Vormonat und verglichen mit dem Vorjahreszeitraum stark angestiegen.

Die Goldeinfuhren beliefen sich im Januar demnach auf insgesamt 68,33 Tonnen, verglichen mit 41,22 Tonnen im Dezember und 3,58 Tonnen im Januar 2022. Damit wurden die höchsten Goldeinfuhren seit Beginn der Veröffentlichung der Daten im Jahr 1995 verzeichnet. Im Gesamtjahr 2022 hatten die Goldimporte des Landes 264,84 Tonnen erreicht.

Im ersten Monat des Jahres importierte die Türkei außerdem 73,08 Tonnen Silber, im Vergleich zu 83,55 Tonnen im Dezember. Im Januar 2022 waren 30,60 Tonnen des weißen Metalls eingeführt worden. Im Gesamtjahr 2022 hatten sich die Silberimporte des Landes auf 833,99 Tonnen belaufen und damit für den Zeitraum seit Beginn der Veröffentlichung der Daten im Jahr 1999 einen Rekord erreicht.


© Redaktion GoldSeiten.de

Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"