Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Ölpreis (Brent): Rücksetzer dominiert den Wochenauftakt

30.09.2025  |  Marko Strehk
Nach dem Fehlausbruch oberhalb der 69,91 USD vom vergangenen Freitag rutschte Brent zum Wochenstart deutlich zurück. Die Notierungen gaben innerhalb der Handelsspanne der vergangenen Wochen klar nach und unterschritten dabei auch die 68,24 USD deutlich.


Charttechnischer Ausblick:

Weitere Abgaben wären innerhalb der neutralen Handelsspanne bis in den Bereich von 65,45 USD jederzeit möglich. Intraday könnte auch der Aufwärtstrend der Vortage bei 66,30 USD zunächst stützend wirken. Geht es darunter, rücken die 65,45 USD oder tiefer die Zone um 62,70 USD in den Blick. Auf der Oberseite bildet nun die Marke von 68,24 USD eine erste Hürde. Mittelfristig wichtig bleibt der Bereich um 69,91 USD, erst ein Anstieg darüber dürfte größere Kaufsignale eröffnen, was sich derzeit jedoch nicht andeutet.


Brent-Öl-Chartanalyse (Tageschart)

Open in new window

Brent-Öl-Chartanalyse (Stundenchart)

Open in new window

© Marko Strehk



Quelle: stock3.com - ein Service der Die stock3 AG (vormals BörseGo AG)


Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2025.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"