Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Ölpreis (Brent): Fehlausbruch sorgt für Druck

15.07.2025  |  Marko Strehk
Der Ölpreis konnte die positive Tendenz am Montag zunächst aufgreifen und schaffte es auch über die 71,60 USD hinaus. Der Kaufdruck ließ jedoch schnell nach, sodass sich dieser Ausbruch als Bullenfalle darstellte. In der Folge rutschten die Notierungen deutlich zurück und durchbrachen dabei auch den Aufwärtstrend der Vortage knapp.


Charttechnischer Ausblick:

Nach dem Fehlausbruch auf der Oberseite wäre die Möglichkeit gegeben, weiter nach unten durchzurutschen. Der Spielraum wäre bis in den Bereich um 68,26 USD vorhanden. Dort bietet sich die Chance, ausgehend vom mittelfristigen Aufwärtstrend wieder nach oben zu drehen. Gelingt Brent dort die Wende, könnten die 71,60 USD bald wieder erreichbar sein. Alternativ droht unterhalb von 68,26 USD eine beginnende größere Konsolidierung in Richtung 67,09 USD.


Brent-Öl-Chartanalyse (Tageschart)

Open in new window

Brent-Öl-Chartanalyse (Stundenchart)

Open in new window

© Marko Strehk



Quelle: stock3.com - ein Service der Die stock3 AG (vormals BörseGo AG)


Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2025.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"