Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Ölpreis (Brent): Abwärtsdruck nimmt wieder zu

04.08.2025  |  Marko Strehk
Der Ölpreis konnte sich zum Ende der Woche nicht mehr auf dem erhöhten Niveau halten. Nachdem die Ausbruchsmarke bei 72,22 USD wieder unterschritten wurde, rutschten die Notierungen weiter zurück. Im späteren Handelsverlauf wurde die Unterstützung bei 70,00 USD fast wieder erreicht.


Charttechnischer Ausblick:

Ausgehend von den 70,00 USD wäre zunächst eine Gegenbewegung möglich. Spielraum bietet sich dabei in Richtung 71,30 USD. Auch 71,83 USD könnten noch erreichbar werden. Darunter bleibt das Chartbild jedoch zunächst angeschlagen, sodass insgesamt weitere Abgaben bis 68,26 USD einkalkuliert werden müssen. Sollte es direkt unter die 70,00 USD zurückgehen, droht ein kleines Verkaufssignal. Bullisch wird es wieder oberhalb der 72,00 USD, was sich aktuell aber zunächst nicht andeutet.


Brent-Öl-Chartanalyse (Tageschart)

Open in new window

Brent-Öl-Chartanalyse (Stundenchart)

Open in new window

© Marko Strehk



Quelle: stock3.com - ein Service der Die stock3 AG (vormals BörseGo AG)


Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2025.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"